(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Zimmern im Gästehaus LAERHOLZ 84 zu Beherbergungszwecken sowie für damit zusammenhängende Leistungen der campus and more GmbH (nachfolgend „Betreiberin“).
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch die Betreiberin zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung in Textform.
(2) Buchungen können über die Website des Gästehauses, per E-Mail, telefonisch oder über Buchungsplattformen vorgenommen werden.
(3) Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten ergänzend die dort wirksam vereinbarten Buchungs- und Zahlungsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte oder für die konkrete Buchung wirksam einbezogene Bedingungen der Buchungsplattform diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie den konkreten Buchungsvorgang betreffen.
(4) Erfolgt die Buchung für eine andere Person, bleibt die buchende natürliche oder juristische Person Vertragspartner, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Person, der das Zimmer tatsächlich zur Nutzung überlassen wird, wird nachfolgend als Gast bezeichnet. Vertragspartner und Gast können personenidentisch sein. Der Gast hat die für den Aufenthalt geltenden Haus- und Nutzungsregeln einzuhalten.
(5) Vergünstigte Buchungskonditionen, insbesondere für Studierende oder Teilnehmende bestimmter Einrichtungen oder Programme, setzen die jeweils angegebenen Berechtigungsvoraussetzungen voraus. Die Betreiberin kann einen geeigneten Nachweis verlangen.
(1) Die Betreiberin ist verpflichtet, das gebuchte Zimmer für den vereinbarten Zeitraum bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Maßgeblich sind der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis und die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen.
(3) Zusatzleistungen, insbesondere Frühstück und die Unterbringung von Haustieren oder eine vereinbarte Verlängerung der Zimmernutzung am Abreisetag, sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie vereinbart wurden.
(4) Das Frühstück wird nach dem derzeitigen Angebot montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr angeboten. Der hierfür geltende Preis ergibt sich aus dem bei Buchung ausgewiesenen Angebot. Änderungen der Frühstückszeiten für bereits gebuchte Leistungen bleiben nur aus sachlichem Grund und in zumutbarem Umfang vorbehalten.
(5) Für die Unterbringung eines Haustieres wird derzeit ein zusätzliches Entgelt von 10,00 Euro je Nacht erhoben, sofern bei der Buchung kein anderer Preis ausgewiesen oder vereinbart wurde.
(6) Für sonstige Zusatzleistungen kann eine zusätzliche Vergütung erhoben werden, soweit diese nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
(1) Der Vertragspartner ist zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Preis ist zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig.
(2) Zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen werden gesondert berechnet, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
(3) Die Fälligkeit des Übernachtungspreises richtet sich nach den bei der Buchung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(4) Im Gästehaus erfolgt die Zahlung bargeldlos. Die jeweils akzeptierten Zahlungsmittel werden im Buchungsvorgang oder vor Ort angegeben.
(1) Der Vertragspartner kann die Buchung bis zum Ablauf des Tages vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei stornieren.
(2) Bei einer Stornierung am vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung bleibt der Anspruch der Betreiberin auf den vereinbarten Übernachtungspreis grundsätzlich bestehen.
(3) Die Betreiberin muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Zimmers anrechnen lassen.
(4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Betreiberin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt.
(6) Für Gruppenbuchungen ab 10 Übernachtungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
(7) Bei Gruppenbuchungen ab 500 gebuchten Übernachtungen werden die Stornierungsbedingungen individuell vereinbart.
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht bei Verbrauchern kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die vereinbarten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
(1) Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Anreisezeit vereinbart wurde.
(2) Die Anreise erfolgt grundsätzlich kontaktlos. Die für den Zugang erforderlichen Informationen werden vor der Anreise per E-Mail oder SMS übermittelt.
(3) Der Zimmerschlüssel bzw. Transponder kann vom Gast am Anreisetag über den hierfür vorgesehenen Schlüsselsafe am Eingang des Gästehauses entnommen werden. Der hierfür erforderliche Zugangscode wird vorab übermittelt.
(4) Zugangscode und Transponder dürfen ausschließlich von den hierzu berechtigten Personen verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
(1) Der Gast hat das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß zurückzugeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Der Zimmerschlüssel bzw. Transponder ist bei der Abreise in die hierfür vorgesehene Schlüsselbox an der Rezeption einzuwerfen.
(3) Bei verspäteter Räumung kann die Betreiberin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
(1) Der Gast hat die überlassenen Räume, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
(2) Das Zimmer darf grundsätzlich nur von den Personen genutzt werden, für die es gebucht wurde. Eine Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Betreiberin.
(3) Gemeinschaftsbereiche, insbesondere Gemeinschaftsküchen, dürfen von den Gästen bestimmungsgemäß genutzt werden. Die dort bereitgestellten Einrichtungsgegenstände und Küchenutensilien sind pfleglich zu behandeln.
(4) Die berechtigten Interessen anderer Gäste sowie die geltenden Sicherheits-, Brandschutz- und Hausregelungen sind zu beachten.
(5) Die Gemeinschaftsbereiche sind nach der Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. In der Lounge sind beim Verlassen die Fenster und Türen zu schließen sowie die Beleuchtung und sonstige genutzte Elektrogeräte auszuschalten. Genutzte Einrichtungsgegenstände sind an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen.
(6) In der Gemeinschaftsküche benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe, Gläser und sonstige Küchenutensilien sind nach der Nutzung zu reinigen und an den vorgesehenen Platz zurückzustellen. Soweit eine Spülmaschine zur Verfügung steht, kann diese hierfür genutzt werden. Der Küchen- und Essbereich ist nach der Nutzung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
(7) Mitgebrachte Lebensmittel sind spätestens bei der Abreise mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
(1) Bei längeren Aufenthalten werden die Zimmer grundsätzlich alle fünf Tage gereinigt. Im Rahmen der Reinigung werden frische Handtücher bereitgestellt und die Bettwäsche gewechselt.
(2) Abweichende Reinigungsintervalle können vereinbart werden, soweit betriebliche, hygienische oder individuelle Gründe dies erfordern.
(3) Der Gast hat der Betreiberin bzw. dem von ihr beauftragten Personal den erforderlichen Zugang zum Zimmer zu ermöglichen, soweit dies zur Durchführung vereinbarter Reinigungsleistungen oder aus zwingenden Sicherheits-, Instandhaltungs- oder Gefahrenabwehrgründen erforderlich ist. Die berechtigten Interessen des Gastes sind hierbei zu berücksichtigen.
(1) Das Gästehaus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist in den Zimmern und sonstigen Innenbereichen einschließlich der Gemeinschaftsbereiche nicht gestattet.
(2) Bei einem schuldhaften Verstoß kann die Betreiberin Ersatz der hierdurch tatsächlich verursachten zusätzlichen Reinigungs-, Instandsetzungs- oder sonstigen Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(1) Haustiere dürfen nach Maßgabe des jeweiligen Buchungsangebots und der betrieblichen Vorgaben mitgebracht werden. Für die Unterbringung von Haustieren fällt eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe des § 3 Abs. 5 an.
(2) Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine vermeidbaren Beeinträchtigungen anderer Gäste oder Beschädigungen des Gästehauses ausgehen.
(3) Gesetzliche Regelungen über Assistenzhunde bleiben unberührt.
(1) Dem Gast überlassene Schlüssel und Transponder sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
(2) Ein Verlust ist der Betreiberin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Bei schuldhaftem Verlust eines Schlüssels oder Transponders wird eine Schadenspauschale von 80 Euro erhoben. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Den Gästen wird während des Aufenthalts nach Maßgabe der technischen und betrieblichen Verfügbarkeit ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt.
(2) Soweit für die erstmalige Nutzung eine Registrierung erforderlich ist, sind die hierfür vorgesehenen Schritte durchzuführen. Nach den derzeitigen technischen Vorgaben kann eine erneute Registrierung nach sieben Tagen erforderlich sein.
(3) Eine jederzeitige störungsfreie Verfügbarkeit oder eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird nicht geschuldet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bei von der Betreiberin zu vertretenden Störungen bleiben unberührt.
(4) Der WLAN-Zugang darf nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
(1) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft an den überlassenen Räumen, dem Inventar, den Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Betreibers verursacht.
(2) Eine Haftung des Vertragspartners für durch den Gast oder sonstige Personen verursachten Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(1) Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Betreiberin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen, bleiben unberührt.
Zeigt sich während der Nutzungsdauer ein Mangel an den überlassenen Räumen oder wird ein Schaden an den Räumen, dem Inventar oder den sonstigen Einrichtungen festgestellt, ist der Gast verpflichtet, diesen der Betreiberin unverzüglich anzuzeigen.
Die Betreiberin ist berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Gästehauses erforderlichen angemessenen Maßnahmen zu treffen. Bei erheblichen oder wiederholten schuldhaften Vertragsverletzungen kann die Betreiberin nach erfolgloser Abmahnung vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, soweit eine Abmahnung nicht aufgrund der Schwere des Verstoßes entbehrlich ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung:
Die campus and more GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Bestimmungen ohne die Rechtswahl anzuwenden wären.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – Bochum als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.